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Ebay stoppt Ailton´s Torjägerkanone - Fritten, Fussball & Bier
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Fritten, Fussball & Bier / Kultspieler  / Ebay stoppt Ailton´s Torjägerkanone

Ebay stoppt Ailton´s Torjägerkanone

80 Minuten hätte die Auktion noch überstehen, nur 80 Minuten! Dann wäre es vorbei gewesen, doch da schaffte Ailton noch das undenkbare. Er lies die Auktion per einstweiliger Verfügung stoppen. Zu diesem Zeitpunkt war das Höchstgebot bei 600.000 Euro…

Ebay unterstützt in keiner Weise den Verkauf von Waren, deren Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind. (Erklärung des Auktionshauses Ebay)

Ailton hat die einstweilige Verfügung nur erreicht, weil er per Eid geschworen hat, keine Schulden zu haben. Auf Basis dieses Schwurs entschied das Gericht, die Auktion per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Werner Helleckes jedenfalls ist stinksauer, behauptet er doch, dass Ailton ihm noch 200.000 Euro schulde. Wer jetzt Recht hat, das wird wohl die Anwälte und Gerichte beschäftigen. Eines kann ich Euch jedenfalls noch verraten…solle Ailton gelogen haben, dann wäre das der sogennante Meineid. Und auf Meineid steht ein Jahr Freiheitsstrafe…

Werner Helleckes jedenfalls will auf jeden Fall an sein Geld kommen, egal auf welchem Wege.

Ich werde einen Anwalt einschalten und Ebay auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen 600.000 Euro verklagen. Ailton hat dann vielleicht Glück, dass er seine Kanone behalten kann und das Geld bekommt. (Werner Helleckes, Ex-Manager von Ailton und Anbieter der Auktion)

Fortsetzung folgt…

Quelle: www.stern.de

Toby

Servus, ich bin der Frittenmeister. Den Blog habe ich 2006 nach der WM in Deutschland gegründet, einfach weil ich meiner Leidenschaft, dem Fussball, mehr Zeit widmen wollte. Und was ist da besser dazu geeignet als ein Blog, wo man immer viel Hintergründe recherchieren muss. Passt perfekt oder? Verein: SV Wacker Burghausen

13 Comments
  • Rainer Garde

    Werner Helleckes ist schon so ein Vogel, hat über seine VTH Helleckes seit 1996 titulierte unbeglichene Mietschulden bei mir, natürlich keine 200.000.

    16. April 2008 at 21:07
  • Thorsten

    Hat Ailton tatsächlich gewonnen?

    Ich habe im Netz folgende Nachricht gefunden:

    „Hat Ailton eingewilligt?

    Zürich – Ein nicht alltäglicher Streit wurde heute vor dem Landgericht im deutschen Köln ausgetragen. Der ehemalige Berater des Fussballprofis Ailton hat die „Torjägerkanone“, die der Zürcher Stürmer im Jahre 2004 als Torschützenkönig der deutschen Fussball-Bundesliga erhalten hat, bei ebay im Internet versteigern wollen.
    Die Versteigerung wurde von ebay gestoppt, als das Internetauktionshaus herausgefunden hatte, dass der Sohn des Ailton-Beraters durch eigene Gebote den Preis in die Höhe treiben wollte.

    Echte Unterschrift?

    Der Stürmer von Grashoppers Zürich hat eigenen Angaben zufolge nie genehmigt, dass diese Trophäe verkauft werden darf, Ailtons Ex-Berater hingegen sagt, er besitze eine von dem Brasilianer unterschriebene Erklärung, dass die Torjägerkanone zur Tilgung von Ailtons Schulden verkauft werden darf.

    Vor dem Landgericht in Köln spielte diese Erklärung heute eine grosse Rolle. Das Papier existiert tatsächlich. Ailton bestreitet jedoch, dass er die Unterschrift unter die Erklärung geschrieben hat. Das Gericht konnte trotz Schriftproben heute nicht eindeutig klären, ob die Unterschrift tatsächlich von Ailton stammt oder ob sie gefälscht ist.

    Nach über einer Stunde einigten sich die beiden Parteien mit einem Vergleich. Ailtons ehemaliger Berater hat zugesichert solange nichts mehr aus dem Besitz des Fussballers zu verkaufen, bis eine von Ailton eingereichte Klage vor dem Oberlandesgericht in Köln entschieden ist.“

    Klingt für mich nicht wie ein Sieg von Ailton. Ein Sieg wäre es erst dann, wenn die Unterschrift tatsächlich gefälscht wäre.

    Warten wir´s ab…

    Thorsten.

    8. Mai 2007 at 19:46
  • Frittenmeister

    Respekt…da hat sich der Helleckes wohl ein großes Eigentor geschossen! Jetzt müsste er doch wegen Lügen, Urkundenfälschung, falscher Beschuldigung und Diebstahls verklagt werden, oder?

    8. Mai 2007 at 18:59
  • wimamar

    So Jungs, nun ist es amtlich! Ailton hat gerade den Prozess gegen Helleckes in Köln gewonnen. Sein Ex Berater musste eine klare Niederlage einstecken. Da eine Menge TV Teams anwesend waren, gibt es hier wohl noch einiges „nach zu treten“. In desem Sinne: Ailton ist tatsächlich eine KANONE, unglaublich!

    8. Mai 2007 at 18:14
  • Frittenmeister

    So es gibt Neuigkeiten zum Fall Ailton / Helleckes:

    Ailton´s Ex-Berater Helleckes hat inzwischen nachgewiesen, dass im die Torjägerkanone von Ailton wirklich gehört! Er legte einen von Ailton unterschriebenen Sicherungsübereignunsvertrag vor, in da drinnen steht, dass alle Trophäen von Ailton an Helleckes übergehen, wenn Ailton bis zum 30.September 06 nicht alle Schulden (über 221.000 Euro) bezahlt hat. Und das hat er nachweislich ja nicht…

    Helleckes überprüft gerade, mit welcher Begründung Ailton die Versteigerung stoppen lies, sollte er vor Gericht gesagt haben, dass er Eigentümer sei, dann will Helleckes ihn wegen Falschaussage dran bringen…

    Das Theater wird also weitergehen…

    5. Mai 2007 at 19:01
  • wimamar

    Nicht ganz richtig. Im vorliegenden Fall geht es um die Frage des Eigentums. Eigentümer ist Ailton. Herr Helleckes besitzt keinerlei Beweis für eine Forderung, noch für einen Pfandanspruch. Weiter gibt er selbst an, die Kanone ohne Wissen von Ailton an sich genommen zu haben, aus Gründen der Sicherheit. Daher ist in der einstweiligen Verfügung des LG Köln kein Wort von Schulden zu lesen. Die Verfügung und gleichzeitige Verwendungs-Unterlassung gegen Herrn Helleckes beruft sich ausschließlich auf diese Grundlage. Die Verfügung liegt in Deutschland der Bild Zeitung in Kopie vor. Die Bild Zeitung hatte daraufhin Herrn Helleckes zu einer Stellungnahme aufgefordert, aber bis Dato keine bekommen. In einer weiteren Verfügung des LG Köln soll nun Herrn Helleckes untersagt werden, weiterhin zu behaupten, dass Ailton Schulden bei ihm hätte. Weitere Infos hierzu werden sicherlich in den nächsten Tagen zu lesen sein. Diese Info stammt aus der Redaktion der Bild Zeitung und von Ailton Anwalt Falk W. Schade in Bielefeld

    11. März 2007 at 13:05
  • Thorsten

    Damit eine einstweilige Verfügung ergehen kann, muss der Antragsteller einen sog. Verfügungsanspruch und einen sog. Verfügungsgrund glaubhaft machen. Mittel der Glaubhaftmachung ist u.a. die eidesstattliche Versicherung; diese ist sogar das absolute Standardmittel, das bei der Beantragung einer eV Verwendung findet. Deshalb bin ich mir ziemlich sicher, dass Ailton eine entsprechende Versicherung abgegeben hat.

    Herr Helleckes hat während der Versteigerung anfragenden Bietern erklärt, Ailton hätte ihm die Gegenstände zur Sicherung seiner Forderungen übereignet. Wenn dies stimmt und Ailton noch Schulden bei Herrn Helleckes hat, hätte Herr Helleckes rechtmäßig gehandelt.

    Aus diesem Grunde hat Ailton wohl vor Gericht versichert, keine Schulden mehr zu haben, weshalb das Sicherungseigentum von Herr Helleckes dann keinen Bestand mehr gehabt hätte und er die Kanone auch nicht hätte versteigern dürfen….

    Thorsten.

    11. März 2007 at 10:35
  • wimamar

    …Nachtrag
    Heute soll eine Reportage zu dem Thema im ZDF (Sport Reportage) laufen. Diese kann ich hier in Griechenland leider nicht sehen. Währe schön, wenn einer von Euch etwas dazu berichten könnte.
    Grüße aus Hellas

    11. März 2007 at 09:47
  • wimamar

    .. zu Eurer Info:
    Die einstweilige Verfügung vom LG Köln erging nicht, weil Ailton eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, sondern weil Herr Helleckes nicht der rechtmäßige Besitzer ist. Helleckes hatte die Trophäen von Ailton ohne dessen Wissen an sich genommen (Umzug von Ailton aus Hamburg 2006). Helleckes gibt an, er wollte die Trophäen aus Sicherheitsgründen bei sich aufbewahren. Er hatte wohl vergessen, Ailton davon zu berichten.
    Darüber hinaus behauptet Helleckes, Ailton schulde ihm noch 300.000 Schweizer Franken für Spesen (Telefonkosten und Hotelbuchungen) die im Zusammenhang mit dem Wechsel in die Türkei entstanden seien, wohlgemerkt nur Spesen. Belegen kann Helleckes das aber nicht. Auch ist Helleckes allen Aufforderungen, diese Forderungen schriftlich zu belegen, bis Dato nicht nachgekommen. Selbst entsprechende Anfragen von Medien hat er geflissentlich ignoriert. Zuletzt hat die Bild Zeitung, die eine Kopie der LG Verfügung in ihren Händen hat, versucht, eine Stellungnahme von Helleckes zu bekommen. Vergeblich. Helleckes kann also seine angebliche Forderung gar nicht belegen.
    Ergo: Die Kanone ist rechtmäßiger Besitz von Ailton, Helleckes hatte diese nur „versehentlich“ geklaut!

    11. März 2007 at 09:39
  • Frittenmeister

    Da bin ich auch mal gespannt, sobald ich da was neues mitbekomme, werdet Ihr natürlich informiert 😉

    10. März 2007 at 12:43
  • Thorsten

    …stimmt; ein ziemlich großes sogar. Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit käme er sicherlich nicht unter 1 Jahr Gefängnis (wohl auf Bewährung) weg.

    Bin mal gespannt, wie Sache – auch das mit der angekündigten Schadensersatzklage gegen ebay – weitergeht.

    Thorsten.

    10. März 2007 at 12:24
  • Frittenmeister

    ah Danke für die Aufklärung…da hab ich dann genau das falsche recherchiert 🙁

    Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 156 StGB)

    Sollte er gelogen haben, dann hätte Ailton so oder so ein Problem…

    10. März 2007 at 11:45
  • Thorsten

    …sollte Ailton gelogen habe, dann hätte er keinen Meineid, sondern eine „falsche Versicherung an Eides Statt“ abgegeben. Hierfür gibt es nicht mindestens 1 Jahr Gefängnis wie beim Meineid, sondern Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre.

    Thorsten.

    10. März 2007 at 11:41

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