Schweini und Poldi gibt es nicht zum Essen
Vor einigen Wochen haben wir bereits über den Plan eines Münchner Metzgers berichtet, der Schweinswürstchen unter dem Namen „Schweini“ und polnischen Räucherwürstchen mit dem namen „Poldi“ verkaufen wollte. In dem Artikel haben wir bereits auf die Gerichtsverhandlung am 8.März 2007 hingewiesen. Dort sollte über die Namensrechte von Bastian Schweingsteiger, die sich der Metzger beim deutschen Patent- und Markenamt hat schützen hat lassen, verhandelt werden.
Doch der Metzger hat die Rechnung ohne den Namensbesitzer gemacht. Das Landgericht München I hat jetzt entschieden, dass der Namen „Schweini“ nicht als Marke deutschen Patent- und Markenamt registriert werden kann. Der Eintrag muss jetzt gelöscht werden…
Außerdem bekommt Schweini für die unbefugte Namensverwendung auch noch Schadensersatz, wieviel das ist, ist noch unklar. Aber ich glaube, die paar Euros werden dem Schweini sicher nicht interessieren, viel wichtiger ist für Ihn ja, dass niemand mit seinem Spitznamen Werbung machen kann. Ach ja, kleine Randnotiz: Das Urteil zählt auch für die Marke „Poldi“, auch diese ist nicht zu schützen!
Quelle: www.n-tv.de